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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
basierend auf ein ausführliches Erstgespräch und der manuellen Diagnostik erfolgt die Auswahl der geeigneten Behandlungsmethode. Bei der Auswahl der Behandlungsmethode wird zwischen Kassen- und IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen/ Privatleistungen) unterschieden.
Bei Patienten, die gesetzlich versichert sind, übernimmt diese bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Kosten aller notwendigen Maßnahmen. Hierbei gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12, Abs. 1, SGB V). Die Behandlung erfolgt nach dem Grundsatz „das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten“. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Das Leistungsangebot der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen für ihre versicherten Mitglieder ist weitgehend identisch.
Bei den IGeL-Leistungen handelt sich um individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die per Gesetz nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören und somit nicht von diesen bezahlt werden.
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